Mitteilungen aus der Schule (06.02.22)

Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

nach dem Beginn des zweiten Halbjahres möchte die erweiterte Schulleitung (ESL) Ihnen / euch noch einige Informationen nachreichen. Sicherlich wäre es besser gewesen, diese Informationen Ihnen / euch bereits vor dem Beginn des zweiten Halbjahres zukommen zu lassen, allerdings hat die ESL auf konkrete Informationen aus dem niedersächsischen Kultusministerium gewartet, die den weiteren Verlauf des Schuljahres unter Corona-Bedingungen regeln sollen. Diese liegen inzwischen vor, so dass wir diese kommunizieren können.

Regelungen für die Sekundarstufe 1 / Klassen 5 bis 10

Die wichtigste Änderung betrifft die Anzahl von Klassenarbeiten: Im zweiten Halbjahr wird in allen Jahrgängen und Fächern, in denen schriftliche Leistungsnachweise vorgesehen sind, nur eine Klassenarbeit geschrieben. Die Sprachprüfungen in Englisch und Französisch werden durchgeführt. In den Fächern, in denen dadurch eine Klassenarbeit im 2. Halbjahr entfällt, werden die Fachkonferenzen wie im vergangenen Schuljahr über die Gewichtung der schriftlichen Leistungen informieren.

Sollten einzelne Lerngruppen oder Jahrgänge komplett in Quarantäne geschickt werden, wird für diese Lerngruppen, wie bereits aus dem vergangenen Schuljahr bekannt, das Distanzlernen durch die Schule organisiert. Sollten für diesen Zeitraum Klassenarbeiten terminiert sein, werden wir diese auf einen späteren Termin verschieben.

Die Regelungen für die Sekundarstufe 2 / Klassen 11 bis 13 hat Frau von der Wethbereits den Schüler*Innen dieser drei Jahrgänge detailliert mitgeteilt, so dass diese hier nicht wiederholt werden müssen.

Unterrichtsverteilung / Stundenplan

Zu diesen beiden Aspekten haben die ESL eine ganze Reihe Beschwerden erreicht. Ich möchte die wesentlichen Entscheidungen und daraus resultierenden Planungen erläutern:

Wie Ihnen / euch sicherlich bekannt ist, sind einige Kollegen*Innen nach wie vor erkrankt und wir konnten nur eine von drei möglichen Planstellen besetzen. Für das zweite Halbjahr hat die Regionale Landesschulbehörde Abt. Lüneburg unser Abordnungskontingent zwar um 10 Wochenstunden gekürzt, eine spürbare Verbesserung der Unterrichtsversorgung ergibt sich daraus aber nicht.

Im ersten Halbjahr hatten insbesondere die Jahrgangsstufen 8 und 9 deutliche Einschnitte in der Stundentafel hinzunehmen, im zweiten Halbjahr haben wir unter dem Prinzip der Gleichbehandlung die Einschnitte in den Jahrgangsstufen 6 und 7 vornehmen müssen. Auch im 5. und 10. Jahrgang kann die Stundentafel nicht vollumfänglich erteilt werden.

Das Kollegium leistete und leistet in diesem Schuljahr (angeordnete) Mehrarbeit. Dafür möchte ich hier allen Kollegen*Innen meinen Dank aussprechen. Auf Basis der nds. Arbeitszeitverordnungen kann die Schule diese Mehrarbeit aber nicht dauerhaft anordnen, auch unter dem Aspekt, dass die angehäuften Plusstunden der Kollegen*Innen irgendwann in der Zukunft abgebaut werden müssen.

Mit Berücksichtigung dieses Aspekts und der Verfügbarkeit von Lehrkräften waren wir gezwungen, selbst in Hauptfächern die Stundentafelvorgaben zu kürzen.

Das Fach Kunst kann zurzeit nur in der Sekundarstufe 2 unterrichtet werden, da wir nur Herrn Seeberger als abgeordnete Lehrkraft mit 10 Wochenstunden einsetzen können; das Fach Sport kann ebenfalls nur in der Sekundarstufe 2 angeboten werden, weil wir alle Sportkollegen*Innen in ihren Zweitfächern einsetzen müssen.

Leider mussten wir auch einen Klassenlehrkraftwechsel umsetzen. In einigen Fächern sind Lehrkräftewechsel unvermeidbar, weil z. B. die Referendarinnen ihren eigenverantwortlichen Unterricht nur jeweils ein Halbjahr in einer Jahrgangsstufe führen (Referendarausbildungsverordnung).

Welche Maßnahmen ergreift die Schulleitung zur Verbesserung dieser Situation?

  • Mit der RLSB ist vereinbart, dass mögliche „Spätbewerber*Innen“ direkt eingestellt werden dürfen.
  • Für die Lehrkräfte, die länger als 8 Wochen erkrankt sind, haben wir „Feuerwehrlehrkräfte“ bei der RLSB beantragt.
  • Für den Sportunterricht werden Gespräche mit den ansässigen Sportvereinen geführt, ob zumindest Unterricht in Form von AGs (am Nachmittag) möglich wäre.
    Ebenso sind Sporttage angedacht, an denen jeweils einzelne Jahrgänge sich in Turnierform in verschiedenen Sportarten messen können.
  • Im Rahmen des Englischunterrichts in der Klasse 5 können wir eine Förderstunde anbieten, wir hoffen, dass wir weitere Angebote in dieser Form auch für weitere Jahrgänge über pädagogische Kräfte anbieten werden können.
  • Auch die Zusammenlegung von Klassen, z. B aus 4 Klassen werden 3 Klassen in entsprechenden Jahrgängen, wurde intensiv innerhalb der ESL diskutiert. Aus einer Reihe von Gründen, z. B. 2. Fremdsprache, unterschiedliche epochale Unterrichtssituationen haben uns aber insbesondere sozio-emotionale Aspekte der Schüler*Innen, davon bislang Abstand nehmen lassen, weil uns diese Maßnahmen für den Lernerfolg noch ungünstiger erscheinen als die vorgenommenen. Tritt zum neuen Schuljahr keine Verbesserung der Unterrichtsversorgung ein, werden wir diesen Weg beschreiten (müssen).

Sie können / ihr könnt sicher sein, dass die ESL alle Möglichkeiten prüft, um die Unterrichtsversorgung am Gymnasium Bremervörde zu verbessern. Ein Blick über die Schulgrenzen hinaus zeigt, dass nahezu alle Gymnasien im Umfeld, aber insbesondere die anderen Schulformen unter einem zum Teil extremen Lehrkräftemangel leiden. Leider sind auch a anderen Schulstandorten krankheitsbedingte Ausfälle von Lehrkräften ungewöhnlich hoch. Dennoch sind wir zuversichtlich, dass die Stundenkürzungen nur dieses Schulhalbjahr betreffen und unsere erkrankten Kollegen*Innen bis zu Beginn des nächsten Schuljahres vollständig genesen und somit wieder zur Verfügung stehen werden. Bewerber*Innen präsentieren wir die großartige Schüler- und Elternschaft an unserer Schule als wesentliches Merkmal, um sie an das Gymnasium Bremervörde zu binden, aufgrund mangelnder Bewerbungen finden Auswahlgespräche nicht mehr statt.

Es bleibt daher festzustellen, dass einfach zu wenig Lehrkräfte vorhanden sind. Über die Ursachen dafür muss an anderer Stelle intensiv diskutiert werden.

Corona-Situation

Bis Freitag, 04.02.2022 hatten wir seit Beginn der Pandemie 13 PCR-Test bestätigte Infektionen bei Schüler*Innen. Das ist im Vergleich mit anderen Schulen ein geringer Wert.

Viele Erziehungsberechtigte fragen immer wieder nach den Vorgehensweisen nach; z.B. einem positiven Schnelltest des Kindes oder einer Infektion innerhalb der Familie.

Das Kreisgesundheitsamt kann seit Mitte Dezember keine Kontaktnachverfolgungen mehr leisten. In Folge dieser Situation sind die Maßnahmen „vereinheitlicht“ worden und werden zum Großteil nun von den Schulen ausgeführt.

Ich möchte deshalb die maßgeblichen Vorgehensweisen nochmals beschreiben:

  • Nach einer positiven Selbsttestung bleiben Schüler*Innen zu Hause und testen sich weiter, es empfiehlt sich, einen PCR-Test durchführen zu lassen, bei positivem Ausgang entscheidet der Hausarzt und nicht die Schule über die Dauer der Quarantäne (zurzeit mindestens 7 Tage). Sowohl die Schule als auch der behandelnde Arzt melden die Infektion weiter.
  • Bei positiven Testungen in einer Lerngruppe oder im privaten Umfeld von Schüler*Innen müssen die Schüler*Innen sich täglich testen und dürfen weiterhin zur Schule, solange kein positiver Selbsttest auftritt. Ich empfehle in solchen Situationen, dass Sie als Erziehungsberechtigte Ihre Kinder 3 Tage nach Bekanntwerden einer Positivtestung zu Hause in Isolation behalten und täglich testen, Expertenaussagen zufolge ist spätestens nach 72 Stunden eine Omikron-Infektion mit den Schnelltests zu erkennen. Wenn am 4. Tag der Schnelltest weiter negativ ausfällt, können Ihre Kinder wieder am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Nach einer positiven PCR-Testung entscheidet der behandelnde Arzt über die Dauer der Quarantäne. Diese müsse Erziehungsberechtigte oder volljährige Schüler*Innen umgehend der Schule mitteilen.

Die beschriebenen Vorgehensweisen gelten auch für Lehrkräfte.

Die kontinuierliche Belieferung der Schule mit Testkits lässt leider nach wie vor zu wünschen übrig. Diese Situation ist den Behörden bekannt. Die Testkits geben wir entsprechend folgender Priorisierung aus (Vorgabe der Behörde):

  • Nichtgeimpfte Schüler*Innen
  • Schüler*Innen in Lerngruppen mit positiver Testung
  • unvollständig geimpfte oder genesene Schüler*Innen
  • vollständig geimpfte oder „geboosterte“ Schüler*Innen

Diese Priorisierung der Testkitausgabe gilt grundsätzlich auch für Lehrkräfte.

Wir hoffen, Ihnen / euch auf Grundlage dieses Rundschreibens eine größere Transparenz über die Entscheidungen und Handlungen der ESL gegeben zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Dr. Uwe Strohbach
(OStD, Schulleiter, im Namen der ESL)